HRB 20184: Lanzerath Bauträger GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Die Verschmelzung wurde auf dem Registerblatt der übernehmenden Lanzerath Hausbau GmbH (Amtsgericht Koblenz HRB 13162) am 22.12.2015 eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 20184: Lanzerath Bauträger GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2015 und Ergänzung des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015/15.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.11.2015/15.12.2015 mit der Lanzerath Hausbau GmbH mit Sitz in Grafschaft (AG Koblenz, HRB 13162) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lanzerath Bauträger GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Mit der Lanzerath Holding GmbH, Grafschaft (AG Koblenz, HRB 20992) als herrschendem Unternehmen ist am 04.11.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2013 zugestimmt.
Lanzerath Bauträger GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Der mit der Lanzerath Holding GmbH, Grafschaft (Amtsgericht Koblenz, HRB 20992) am 13.11.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.12.2010 zum 31.03.2011 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Lanzerath Bauträger GmbH, Grafschaft (Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft). Mit der Lanzerath Holding GmbH mit Sitz in Grafschaft (AG Koblenz HRB 20992) als herrschendem Unternehmen ist am 13.11.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab dem 01.04.2008 geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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