Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
|
|
|
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Bongart, Dominic, Lind, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
14.03.2023
Schwan
b)
Fall 14 |
HRB 12525: Lanzerath Bauunternehmung GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
Lanzerath Bauunternehmung GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Mit der Lanzerath Holding GmbH, Grafschaft (AG Koblenz, HRB 20992) als herrschendem Unternehmen ist am 04.11.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen des herrschenden Unternehmen und des beherrschten Unternehmens vom 04.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Lanzerath Bauunternehmung GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.11.2012 mit der Lanzerath Baugesellschaft mbH mit Sitz in Grafschaft (AG Koblenz, HRB 15010) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lanzerath Bauunternehmung GmbH, Grafschaft, Robert-Koch-Str. 20, 53501 Grafschaft. Nicht mehr Geschäftsführer: Lanzerath, Hans-Walter, Lind- Plittersdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Sicken, Guido, Sierscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen