HRB 9853: Lara Mode Handelsgesellschaft mbH, Drensteinfurt, Bahnhofstr. 6, 48317 Drensteinfurt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2018 mit der Wicky Großhandels GmbH mit Sitz in Drensteinfurt (Amtsgericht Münster, HRB 8391) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9853: Samira GmbH, Drensteinfurt, Bahnhofstr. 6, 48317 Drensteinfurt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2017 mit der Lara Mode Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Drensteinfurt (Amtsgericht Münster, HRB 8284) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9853: Samira GmbH, Drensteinfurt, Bahnhofstr. 6, 48317 Drensteinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Lara Mode Handelsgesellschaft mbH.
Wicky GmbH Essen, Drensteinfurt, Bahnhofstr. 6, 48317 Drensteinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Samira GmbH.
Wicky GmbH Essen, Drensteinfurt, Bahnhofstr. 6, 48317 Drensteinfurt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2011 mit der Samira GmbH mit Sitz in Drensteinfurt (Amtsgericht Münster HRB 8087) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen