Larmag Germany Eins Alpha GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Immermannstraße 50, 40210 Düsseldorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Larmag Germany GP GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 59041). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Larmag Germany Eins Alpha GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Immermannstraße 50, 40210 Düsseldorf.
Larmag Germany Eins Alpha GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf.Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Aufhebung der besonderen Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Larmag Germany GP GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 59041). Geschäftsanschrift: Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf.
Larmag Germany Eins Alpha GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf).(Der Erwerb, der Verkauf sowie dieVerwaltung von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten. Tätigkeiten nach § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Larmag Germany GP GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 59041), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Larmag Germany Eins GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 54595 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2008. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.