Larmag Germany Vier Beta GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Immermannstraße 50, 40210 Düsseldorf. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Larmag Germany GP GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 59041). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Larmag Germany Vier Beta GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Immermannstraße 50, 40210 Düsseldorf.
Larmag Germany Vier Beta GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf. Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Larmag Germany GP GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 59041).
Larmag Germany Vier Beta GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf).(Der Erwerb, der Verkauf sowie die Verwaltung von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Larmag Germany GP GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 59041), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Larmag Germany Vier GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 55350 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2008 Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.09.2008 wirksam geworden.