Lars Rudorff Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieburg (Altheimer Straße 46-50, 64807 Dieburg). Die Verschmelzung wurde am 15.10.2007 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Darmstadt, HRA 83454).
Lars Rudorff Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieburg (Altheimer Straße 46-50, 64807 Dieburg). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Lars Peter Rudorff e.K. (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83454) auftretenden Kaufmann Lars Peter Rudorff übertragen. Die Verschmelzung wurde am 15.10.2007 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Darmstadt, HRA 83454). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.