HRB 10126: Las Vegas Spiel- und Unterhaltungs GmbH, Schwalmtal (Birgen 3, 41366 Schwalmtal). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Las Vegas Spiel- und Unterhaltungs GmbH, Schwalmtal (Birgen 3, 41366 Schwalmtal). Durch Beschluss des Amtsgericht Mönchengladbach (34 IN 23/11) vom 22.06.2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Las Vegas Spiel- und Unterhaltungs GmbH, Schwalmtal (Birgen 3, 41366 Schwalmtal). Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals von bislang 50.000,00 DEM auf 25.564,59 EUR und sodann die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziffer 1 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie in § 7 Ziffer 2 S. 2 (Stimmrecht) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Las Vegas Automaten GmbH mit Sitz in Schwalmtal (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 9943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.