Laserfinest GmbH, Hahnbach (Fichtenstr. 10, 92256 Hahnbach).
Laserfinest GmbH, Hahnbach (Fichtenstr. 10, 92256 Hahnbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ARGES Gesellschft für Industrieplanung und Lasertechnik m.b.H. mit dem Sitz in Nabburg (Amtsgericht Amberg HRB 1748) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Mit Wirksamkeit der Verschmelzung ist der bisherige Geschäftsführer Koch, Jürgen,* ‒.‒.‒‒, nicht mehr Geschäftsführer. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.