Laserquipment AG, Erlangen (Gundstr. 15, 91056 Erlangen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2005 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 13.04.2005 mit der LPKF Laser & Electronics AG mit dem Sitz in Garbsen (Amtsgericht Neustadt am Rübenberge HRB 2901) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Prokura erloschen: Brunnecker, Frank, Lichteneiche, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91056 Erlangen
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Amtsgericht: Fürth
Rechtsform: AG