Laserworking Rathenow GmbH, Rathenow(Grünauer Fenn 31, 14712 Rathenow). Die Verschmelzung ist mit der am 03.08.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hannover, HRB 110356) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Laserworking Rathenow GmbH, Rathenow(Grünauer Fenn 31, 14712 Rathenow). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die B + D Laserwork GmbH, Blechbearbeitung, Anlagenbau, eingetragen bei dem Amtsgericht Hannover unter HRB 110356 verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.