HRB 602544: Laufer Grundbesitzgesellschaft mbH, Villingen-Schwenningen, Birklestraße 4, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "AGS Laufer GmbH & Co. KG", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700671) und "AGS Beteiligungs GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701356) auf 40.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 40.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 mit Ergänzung vom 23.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08 2018 und 23.08.2018 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "AGS Laufer GmbH & Co. KG", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700671) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AGS Beteiligungs GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701356) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "AGS Laufer GmbH & Co.KG", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700671) am 18.06.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch die Verschmelzung gegenstandslos und damit beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Unternehmensvertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78052 Villingen-Schwenningen
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH