HRA 440095: Lauffer Holding GmbH & Co KG, Horb am Neckar, Industriestr. 101, 72160 Horb am Neckar. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.03.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 440095: Lauffer Holding GmbH & Co KG, Horb am Neckar, Industriestr. 101, 72160 Horb am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Lauffer Immo GmbH & Co. KG", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 732592) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 440095: Lauffer Holding GmbH & Co KG, Horb am Neckar, Industriestr. 101, 72160 Horb am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.09.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb I "Verpachtungsbetrieb" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Lauffer Immo GmbH & Co. KG", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 732592) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lauffer Holding GmbH & Co KG, Horb am Neckar, Industriestr. 101, 72160 Horb am Neckar.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Lacher, Bernd Martin, Empfingen, * ‒.‒.‒‒.
Lauffer Holding GmbH & Co KG, Horb am Neckar, Industriestr. 101, 72160 Horb am Neckar.Geschäftsanschrift: Industriestr. 101, 72160 Horb am Neckar. Prokura erloschen: Meier, Walter, Auenwald, * ‒.‒.‒‒.
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