Launchit GmbH, Düsseldorf, Begonienstraße 5, 40474 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden LUMAMI New Media GmbH am 18.01.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Launchit GmbH, Düsseldorf, Begonienstraße 5, 40474 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der LUMAMI New Media GmbH mit Sitz in Gehrden (AG Hannover HRB 204850) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Launchit GmbH, Düsseldorf, Begonienstraße 5, 40474 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2008. Geschäftsanschrift: Begonienstraße 5, 40474 Düsseldorf. Gegenstand: die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen aller Art samt allen damit zusammenhängenden Geschäften, die Verwirklichung von Geschäftsideen im Internet sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Oversohl, Christian, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.