Laygaard Verwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg(Reepschlägerbahn 7c, 24937 Flensburg). Die Verschmelzung ist mit der am 18.11.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Pinneberg, HRB 485 ME) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Laygaard Verwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg(Reepschlägerbahn 7c, 24937 Flensburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die TC Hydraulik GmbH mit Sitz in Heide (AG Pinneberg, HRB 485 ME) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Laygaard Verwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg(Reepschlägerbahn 7c, 24937 Flensburg). Kapital: 27.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 ist das Stammkapital der Gesellschaft unter Änderung von § 3 der Satzung um 1.000 EUR auf 27.000 EUR erhöht worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ASB-Industrietechnik GmbH mit Sitz in Flensburg (AG Flensburg, HRB 6098 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..