HRB 207465: Leßner & Blanco zahntechnischer Meisterbetrieb GmbH, Wunstorf, Nordstr. 11, 31515 Wunstorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.02.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207465: Dental-Labor Leßner & Krüger GmbH, Wunstorf, Nordstr. 11, 31515 Wunstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2016 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der al dente zahntechnik GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 111201) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages nebst Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Leßner & Blanco zahntechnischer Meisterbetrieb GmbH. 37.500,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Blanco Pelaez, Julio Cesar, Garbsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.11.2016 von der al dente zahntechnik GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 111201) Teile des Vermögens (gesamter aktiver Geschäftsbetrieb der al dente zahntechnik GmbH mit Sitz in Garbsen mit den Aktiven mit Ausnahme der Forderungen sowie ohne Passiva) als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207465:Dental-Labor Leßner & Krüger GmbH, Wunstorf, Nordstr. 11, 31515 Wunstorf.Nicht mehr Geschäftsführer: Krüger, Georg, Söhlde, * ‒.‒.‒‒.
Dental-Labor Leßner & Krüger GmbH, Wunstorf, Nordstr. 11, 31515 Wunstorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2011. Geschäftsanschrift: Nordstr. 11, 31515 Wunstorf. Gegenstand: Betrieb eines Dentallabors nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krüger, Georg, Söhlde, * ‒.‒.‒‒; Leßner, Wolfram, Rehburg-Loccum, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.