HRA 11942: León e.K., Duisburg, Grunewaldstr. 79 - 83, 47053 Duisburg. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
HRA 11942: León e.K., Duisburg, Grunewaldstr. 79 - 83, 47053 Duisburg. Die bei dem Amtsgericht Duisburg unter HRA 11942 eingetragene Firma Leon e.K. soll von Amts wegen gemäß §§ 31 Absatz 2, 6 HGB, § 393 FamFG gelöscht werden, da das Gewerbe abgemeldet wurde und eine Anmeldung des Erlöschens der Firma nicht erreicht werden kann.Hiergegen ist der Widerspruch binnen drei Monaten seit Zustellung zulässig. Geht innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, wird die Firma gelöscht werden.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Registergericht, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, schriftlich einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist, beginnend mit der Zustellung dieser Verfügung, bei dem Amtsgericht Duisburg, Registergericht, eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRA 11942: León e.K., Duisburg, Grabenstraße 61, 47057 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grunewaldstr. 79 - 83, 47053 Duisburg.
HRA 11942: León e.K., Duisburg, Grabenstraße 61, 47057 Duisburg. Der Inhaber hat das Vermögen der TBT Brandschutz- und Trockenbau GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 20550) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11942: León e.K., Duisburg, Grabenstraße 61, 47057 Duisburg. Der Inhaber hat das Vermögen der León Verwaltungs GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 28213) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2016 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen