Leap Softwarehouse and Technologie GmbH, Dortmund (Hauert 1, 44227 Dortmund). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Leap Softwarehouse and Technologie GmbH, Dortmund (Hauert 1, 44227 Dortmund). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt.
Leap Softwarehouse and Technologie GmbH, Dortmund (Hauert 1, 44227 Dortmund). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (251 IN 56/01) vom 10.01.2008 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.