Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kikillus, Andreas, Ilsenburg (Harz) OT
Darlingerode, * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Ender, Regina, Wernigerode OT Reddeber,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.10.2023
Garbe |
6 |
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a)
10.10.2023
Storbeck
b)
Eintragung Nr. 1 in
Spalte 4a Satz 3 im
Wege der Berichtigung
gemäß § 395 FamFG
von Amts wegen
gelöscht. |
HRB 5972: Lebenshilfe "Flax und Krümel" gGmbH, Wernigerode, Veckenstedter 71, 38855 Wernigerode. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Altenröder Felde 19, 38855 Wernigerode.
HRB 5972: Lebenshilfe "Flax und Krümel" gGmbH, Wernigerode, Veckenstedter 71, 38855 Wernigerode. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Ender, Regina, Wernigerode OT Reddeber, * ‒.‒.‒‒.
Lebenshilfe "Flax und Krümel" gGmbH, Wernigerode (Veckenstedter 71, 38855 Wernigerode). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage Teile des Vermögens der Lebenshilfe Wernigerode gemeinnützige Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wernigerode (Amtsgericht Stendal HRB 109752) übernommen. Die Ausgliederung ist am 27.11.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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