HRB 201: Lebenshilfe Aurich-Wittmund Holding gGmbH, Aurich, Kornkamp 1, 26605 Aurich. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 201: Lebenshilfe Aurich-Wittmund Holding gGmbH, Aurich, Kornkamp 1, 26605 Aurich. Nicht mehr Geschäftsführer: Zägel, Manfred, Aurich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Hinrichs, Joanna, Großefehn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201: Lebenshilfe Aurich-Wittmund Holding gGmbH, Aurich, Kornkamp 1, 26605 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Gauger, Jörg-Detlef, Aurich, * ‒.‒.‒‒; Zägel, Manfred, Aurich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201: Lebenshilfe Aurich-Wittmund Holding gGmbH, Aurich, Kornkamp 1, 26605 Aurich. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 201: Lebenshilfe Aurich-Wittmund Holding gGmbH, Aurich, Kornkamp 1, 26605 Aurich. Die Gesellschaft hat die dem Unternehmensbereich "Werkstätten" zuzuordnenden Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die "wfbm Aurich-Wittmund gGmbH" mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich, HRB 205074) übertragen nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers "wfbm Aurich-Wittmund gGmbH" vom selben Tage. Weiterhin hat die Gesellschaft die dem Unternehmensbereich "Wohnen" zuzuordnenden Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die "w.i.r. gGmbH" mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich, HRB 205076) übertragen nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers "w.i.r. gGmbH" vom selben Tage. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen