22 |
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Einzelprokura:
Leichert, Ines, Isenbüttel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.04.2025
Bartels
b)
Fall 26 |
21 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Organe der
Gesellschaft), § 11 (Verwaltungsrat) und § 12 (Aufgaben des
Verwaltungsrates) beschlossen. |
a)
24.07.2024
Bartels
b)
Fall 25 |
20 |
c)
- Einrichtungen sowie Förderung und
Durchführung von Maßnahmen, die einer
wirksamen Lebenshilfe behinderter oder
von Behinderung bedrohter Menschen aller
Altersstufen und deren Angehörigen
bewirken.
- Einrichten und Betreiben von
Wohnheimen, besonderen Wohnformen,
Wohngruppen und Tagesstruktur für
behinderte Menschen einschließlich der
Betreuung selbstständig wohnender
behinderter Menschen
- Vermietung von Wohnungen in
unterstützenden Wohnformen gemäß § 2
Abs. 3 und 4 NuWG.
- Errichten und Betreiben von Werkstätten
für behinderte Menschen einschließlich
weiterer Einrichtungen und Maßnahmen zur
Eingliederung behinderter und
hilfsbedürftiger Menschen in das
Arbeitsleben
- Errichten und Betreiben von
Fördergruppen, -einrichtungen und -
maßnahmen für behinderte Menschen
- Freizeitmaßnahmen für behinderte
Menschen
- Einrichtungen und Maßnahmen zur
Früherkennung und -förderung, der
Stützpädagogik sowie des
familienentlastenden Dienstes
- Errichten und Betreiben von
Tagesbildungsstätten und Schulen sowie
Schülerassistenz für behinderte Kinder und
Jugendliche
- Förderung der Erziehung in der Familie,
Hilfen zur Erziehung
- Errichten und Betreiben von Kindergärten
und Krippen sowohl für behinderte als auch
für nicht behinderte Kinder
- Einrichtungen und Maßnahmen zur
Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderung und nicht behinderten
Menschen (Inklusion)
- Heilbehandlungen im Bereich der
Humanmedizin wie z.B. Praxen für Physio-
und Ergotherapie
- Einrichtungen und Maßnahmen der
beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Beratungsangebote und -stellen für
behinderte Menschen und ihre
Angehörigen
- ambulante und mobile Dienste zur Hilfe
für körperlich, geistig oder seelisch
hilfsbedürftige Menschen, um diesen ein
möglichst eigenständiges und
weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen bzw. die Folgen von Alter,
Behinderung, Krankheit oder sonstiger
Leiden zu mildern, u. a. auch durch
Angebote der ambulanten Pflege
- durch satzungsgemäßes planmäßiges
Zusammenwirken mit mindestens einer
weiteren Körperschaft, die im Übrigen die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 erfüllt.
- durch Zuwendungen an andere
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts für die
Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke (§§ 52-54 Abgabenordnung),
- Halten und Verwalten von Anteilen an
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes und in § 3
(Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit) beschlossen. Ferner
wurde der Satzung eine Anlage beigefügt. |
a)
11.04.2023
Kratzberg
b)
Fall 23 |
19 |
c)
Selbstlose Unterstütung hilfsbedürftiger
Personen sowie Förderung der Hilfe für
behinderte Menschen (Behindertenhilfe
i.S.v. § 52 Abs 2 Nr. 10 AO), Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und
Berufsbildung sowie Förderung des
Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Einrichtungen sowie die Förderung und
Durchführung von Maßnahmen, die einer
wirksamen Lebenshilfe behinderter oder
von Behinderung bedrohter Menschen aller
Altersstüfen und deren Angehörigen
bewirken.
- Einrichten und Betreiben von
Wohnheimen, besonderen Wohnformen,
Wohngruppen und Tagesstruktur für
behinderte Menschen einschließlich der
Betreuung selbstständig wohnender
behinderter Menschen
- die Vermietung von Wohnungen in
unterstützenden Wohnformen gemäß 8 2
Abs. 3 und 4 NuWG.
- Errichten und Betreiben von Werkstätten
für behinderte Menschen einschließlich
weiterer Einrichtungen und Maßnahmen zur
Eingliederung behinderter und
hilfsbedürftiger Menschen in das
Arbeitsleben
- Errichten und Betreiben von
Fördergruppen, -einrichtungen und -
maßnahmen für behinderte Menschen -
Freizeitmaßnahmen für behinderte
Menschen
- Einrichtungen und Maßnahmen zur
Früherkennung und -förderung, der
Stützpädagogik sowie des
familienentlastenden Dienstes
- Errichten und Betreiben von
Tagesbildungsstätten und Schulen sowie
Schülerassistenz für behinderte Kinder und
Jugendliche
- Förderung der Erziehung in der Familie,
Hilfen zur Erziehung
- Errichten und Betreiben von Kindergärten
und Krippen, sowohl für behinderte als
auch für nicht behinderte Kinder
- Einrichtungen und Maßnahmen zur
Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderung und nicht behinderten
Menschen (Inklusion)
- Heilbehandlungen im Bereich der
Humanmedizin wie z.B. Praxen für Physio-
und Ergotherapie
- Einrichtungen und Maßnahmen der
beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Beratungsangebote und -stellen für
behinderte Menschen und ihre
Angehörigen
- ambulanten und mobilen Diensten zur
Hilfe für körperlich, geistig oder seelisch
hüfsbedürftige Menschen, um diesen ein
möglichst eigenständiges und
weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen bzw. die Folgen von Alter,
Behinderung, Krankheit oder sonstiger
Leiden zu mildern, u. a. auch durch
Angebote der ambulanten Pflege |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die
Änderung von § 11 (Verwaltungsrat) beschlossen. |
a)
28.12.2022
Kratzberg
b)
Fall 22 |
18 |
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Prokura erloschen:
Kaminski-Baydemir, Kira, Gifhorn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.12.2022
Kratzberg |