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Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH, Wolfenbüttel (HRB 7437)

Firmendaten

Anschrift
Mascheroder Str. 7
38302 Wolfenbüttel
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 05331/937-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lebenshilfe-he-wf-ggmbh.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 13 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 7437
Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: gGmbH
Keywords
Wolfenbüttel Startseite Lebenshilfe Helmstedt
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH aus Wolfenbüttel ist im Handelsregister Braunschweig unter der Nummer HRB 7437 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, b) ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen sowie für Familien mit geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich der Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderten Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der betrieblichen Inklusion im Sinne der Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von schwer vermittelbaren Personen, sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Integrationsabteilung auf dem Gebiet der Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses etc. e) Fördergruppen, -einrichtungen und - maßnahmen für behinderte Menschen, f) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Einzelfallhilfen und persönliche Budgetassistenz, h) Beistand und Fortbildung für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, i) familienentlastenden Diensten, j) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, k) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe; n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken; o) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 4) Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. 5) Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Lebenshilfe ambulante Dienste gemeinnützige GmbH, ihren steuerbegünstigten Gesellschaftervereinen Lebenshilfe Wolfenbüttel e.V. und Lebenshilfe Helmstedt e.V., mit der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH und auch mit der steuerbegünstigten Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland eG mit Sitz in Oschersleben sowie mit den in deren Mitgliederverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten steuerbegünstigten Mitgliedseinrichtungen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (GDW), sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften i.S.v. § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken geschieht insbesondere durch Entgegennahme von ambulanten Pflegedienstleistungen, Erbringung von zentralen Dienstleistungen, aller Art z.B. auf dem Gebiet der Materialbeschaffung, Buchführung, Personalbearbeitung und ggf. -gestellung sowie durch Nutzung von bzw. Überlassung von Betriebsimmobilien bzw. Einrichtungsgegenständen gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken mit den Einrichtungen der GDW geschieht durch die Inanspruchnahme oder Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen aller Art, insbesondere auch im Austausch mit deren Bereichen Auftragsorganisation und - abwicklung sowie Elektroschrottentsorgung für steuerbegünstigte Zweckbetriebe von Werkstätten für behinderte Menschen, ggf. gemäß. gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. 7) Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mittel zur Förderung der Behinderten- Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Unterstützung hilfebedürftiger Personen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.' Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 31.08.2024)

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Registermeldungen 8

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
10 c)
1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel
gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit
Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabeordnung.
2) Zweck der Körperschaft ist die
Förderung der Hilfe für Behinderte und der
Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung
und Förderung aller Maßnahmen und
Einrichtungen, die einer wirksamen
gesellschaftlichen Teilhabe behinderter
Menschen aller Altersstufen, insbesondere
geistiger, psychischer, körperlicher
und/oder mehrfacher Behinderung,
einschließlich deren
unterstützungsbedürftige Angehörige
bedeuten. Zweck sind auch die Förderung
des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne
sowie die mildtätige Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53
Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im
Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX
schwerbehinderte Menschen sowie schwer
vermittelbare nicht behinderte und
schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im
Sinne von § 18 SGB III im Rahmen
verschiedener Arbeitsangebote beruflich
qualifiziert und/oder sozial betreut werden,
um sie in die Lage zu versetzen, eine
dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre
Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf
Dauer zu sichern.
3) Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Durchführung,
Förderung bzw. Errichten und/oder
Betreiben von
a) Wohnheimen und Wohngruppen sowie
Pflegeeinrichtungen und -dienstleistungen
für behinderte und alte Menschen,
b) ambulant betreuten Wohnens für
Menschen mit geistigen, seelischen und
körperlichen Behinderungen sowie für
Familien mit geistig behinderten
Familienmitgliedern einschließlich der
Betreuung selbständig wohnender
behinderter Menschen,
c) Werkstätten für behinderten Menschen
einschließlich weiterer Maßnahmen zur
Teilhabe behinderter Menschen am
Arbeitsleben,
d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz
1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte
gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in
Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der
Abgabenordnung, dazu gehören
die Einrichtung eines eigenständigen
Dienstbereichs zur Förderung der
betrieblichen Inklusion im Sinne der
Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von
schwer vermittelbaren Personen,
sowie die Einrichtung und der Betrieb einer
Integrationsabteilung auf dem Gebiet der
Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses
etc.
e) Fördergruppen, -einrichtungen und -
maßnahmen für behinderte Menschen,
f) Freizeitmaßnahmen für behinderte
Menschen
g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung
der Lebensumstände behinderter
Menschen, Einzelfallhilfen und persönliche
Budgetassistenz,
h) Beistand und Fortbildung für behinderte
Menschen und für Angehörige behinderter
Menschen,
i) familienentlastenden Diensten,
j) Kindergärten für behinderte und nicht
behinderte Kinder, einschließlich
Sprachheilkindergärten,
k) Maßnahmen der Früherkennung und
Frühförderung sowie der Stützpädagogik,
l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen
für behinderte Kinder und Jugendliche,
m) Einrichtungen und Maßnahmen zur
Jugend- und Altenhilfe;
n) Interessenvertretung der Menschen mit
geistiger, psychischer oder körperlicher
Behinderung, um ein besseres Verständnis
der Öffentlichkeit für die besonderen
Probleme dieser Menschen zu bewirken;
o) Maßnahmen zur selbstlosen
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die
wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von §
53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird
insoweit auch verwirklicht durch die
Bereitstellung von Wohnraum an
nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige
Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO.
4) Die Körperschaft unterstützt die
behinderten Menschen in ihrem Streben
nach Eigenständigkeit und einem selbst
bestimmten Leben.
5) Die Körperschaft kann sich an
Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und
deren Gründung beteiligen. Sie kann
Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden
oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser
Einrichtungen bzw. Vereine fördern und
unterstützen.
6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke
auch durch das planmäßige
Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v.
§§ 51ff AO steuerbegünstigten
Körperschaften, insbesondere der
Lebenshilfe ambulante Dienste
gemeinnützige GmbH, ihren
steuerbegünstigten Gesellschaftervereinen
Lebenshilfe Wolfenbüttel e.V. und
Lebenshilfe Helmstedt e.V., mit der
Lebenshilfe Ostfalen gGmbH und auch mit
der steuerbegünstigten Genossenschaft der
Werkstätten für behinderte Menschen in
Norddeutschland eG mit Sitz in
Oschersleben sowie mit den in deren
Mitgliederverzeichnis in der jeweils
geltenden Fassung aufgeführten
steuerbegünstigten Mitgliedseinrichtungen,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO erfüllen (GDW), sowie ggf. weiterer
hinzukommender, in einer dem Finanzamt
vorzulegenden Liste kooperierender
Körperschaften aufzunehmender
steuerbegünstigter Körperschaften i.S.v. §
57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken
geschieht insbesondere durch
Entgegennahme von ambulanten
Pflegedienstleistungen, Erbringung von
zentralen Dienstleistungen, aller Art z.B. auf
dem Gebiet der Materialbeschaffung,
Buchführung, Personalbearbeitung und ggf.
-gestellung sowie durch Nutzung von bzw.
Überlassung von Betriebsimmobilien bzw.
Einrichtungsgegenständen gemäß
gesonderter, dem Finanzamt
einzureichender Liste kooperierender
Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57
Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken mit den
Einrichtungen der GDW geschieht durch
die Inanspruchnahme oder Erbringung von
Dienstleistungen und Lieferungen aller Art,
insbesondere auch im Austausch mit deren
Bereichen Auftragsorganisation und -
abwicklung sowie Elektroschrottentsorgung
für steuerbegünstigte Zweckbetriebe von
Werkstätten für behinderte Menschen, ggf.
gemäß. gesonderter, dem Finanzamt
einzureichender Liste kooperierender
Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57
Abs. 3 AO.
7) Zweck der Gesellschaft ist auch die
Zuwendung von Mittel zur Förderung der
Behinderten- Jugend- und Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, der
Wohlfahrtspflege sowie der Unterstützung
hilfebedürftiger Personen durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
oder durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
Prokura erloschen:
Reinke, Ingo, Müden/ Aller, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie in § 15 (Liquidation der
Gesellschaft und Vermögensbindung) beschlossen.
a)
03.05.2023
Bergemann
b)
Fall 13
Calendar 14.05.2021
Veränderung

HRB 7437: Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH, Wolfenbüttel, Mascheroder Str. 7, 38302 Wolfenbüttel. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführer) beschlossen. Aufgrund der Satzungsänderung neu vorgetragen, nun Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Calendar 13.08.2019
Veränderung

HRB 7437: Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH, Wolfenbüttel, Mascheroder Str. 7, 38302 Wolfenbüttel. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung der § 4 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), § 5 (Stammkapital und Stammeinlage, § 6 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), § 11 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung) und § 14 (Verwaltungsrat) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen für behinderte Menschen, b) Betreuung selbstständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderten Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der betrieblichen Inklusion im Sinne der Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schwer vermittelbaren Menschen, sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Integrationsabteilung auf dem Gebiet der Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses etc. e) Fördergruppen, -einrichtungen und -maßnahmen für behinderte Menschen, f) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen' g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, h) Beistand für Angehörige behinderter Menschen, i) familienentlastenden Diensten, j) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, k) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung, l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe; n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken; o) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 4) Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. 5) Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen.

Calendar 29.03.2016
Veränderung

HRB 7437: Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH, Wolfenbüttel, Mascheroder Str. 7, 38302 Wolfenbüttel. Personenbezogene Daten auf Antrag berichtigt, nun Einzelprokura: Reinke, Ingo, Müden/ Aller, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 11.03.2016
Veränderung

HRB 7437: Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH, Wolfenbüttel, Mascheroder Str. 7, 38302 Wolfenbüttel. Einzelprokura: Reinke, Ingo, Müden/ Aller, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 5

03.05.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ingo Reinke
Prokurist

29.03.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ingo Reinke
Prokurist

11.03.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ingo Reinke
Prokurist

22.08.2014
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Bernd Schauder
Geschäftsführer

07.03.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Horst Hüther
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernd Schauder
Geschäftsführer