HRB 41111: Lebenshilfe Mainz-Bingen GmbH, Mainz, Drechslerweg 25, 55128 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Dietz, David Christopher, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Kossack, Dagmar, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒.
Lebenshilfe Mainz-Bingen GmbH, Mainz, Drechslerweg 25, 55128 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Häusler, Eveline Johanna, Klein-Winternheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kossack, Dagmar, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒.
Lebenshilfe Mainz-Bingen GmbH, Mainz (Drechslerweg 25, 55118 Mainz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2007. Gegenstand: Die Beratung, Begleitung, Betreuung, Förderung und Integration von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen sowie der Betrieb von Werk- und Wohnstätten, von Kindergärten, ambulanten Diensten einschließlich der Bereitstellung von Assistenzen und ähnlichen Einrichtungen. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der oder die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Häusler, Eveline Johanna, Klein-Winternheim, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebs und Vermögensteils "Dienstleistungen" des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. -Orts- und Kreisvereinigung Mainz-Bingen- mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz VR 808) als Gesamtheit mit allen Aktiven und Passiven nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2007. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.