HRB 44956: Lebenshilfe Service NRW gemeinnützige GmbH, Hürth, Abtstr. 21, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Lebenshilfe Bildung NRW gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 62152) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 44956: Lebenshilfe Service NRW gemeinnützige GmbH, Hürth, Abtstr. 21, 50354 Hürth. Bestellt als Geschäftsführer: Frings, Herbert Johannes, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Hans Jürgen, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Wagner, Björn, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒.
Lebenshilfe Service NRW gemeinnützige GmbH, Hürth, Abtstr. 21, 50354 Hürth. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der Lebenshilfe Dienste NRW GmbH, Sitz: Hürth (Amtsgericht Köln HRB 72255; übernehmender Rechtsträger) vom 04.08.2011 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lebenshilfe Service NRW gemeinnützige GmbH, Hürth, Abtstr. 21, 50354 Hürth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rohr-Sobizack, Beate, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Björn, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒.
Lebenshilfe Service GmbH, Hürth (Abtstr. 21, 50354 Hürth). Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 13 (Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst. Neue Firma: Lebenshilfe Service NRW gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: -Begleitung und Unterstützung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung von der Jobsuche bis in einen Betrieb - Fortbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen mit Behinderung als auch Personal der Integrationsfirmen - Ausbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen mit Behinderung - Entwicklung, Erprobung und Erschließung neuer Berufsbilder - Unterstützung und Aufbau regionaler Integrationsfirmen, -betriebe oder -abteilungen der Lebenshilfevereinigungen in NRW - Aufbau beruflicher Netzwerke für Menschen mit Behinderung - Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz der Integration von Menschen mit Behinderung - Dienst- und Serviceleistungen für Träger und Einrichtungen der Lebenshilfe in NRW sowie für Dritte um auf diese Weise die Beschäftigung von Schwerbehinderten, deren Inegration (Eingliederung) i.S.d. § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 68 Nr. 3c Abgabenordnung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt, bewirken zu können. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Geschäftsführer jeweils einzeln vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Dörter, Rainer, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Hans Jürgen, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒.