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c)
die Förderung des Wohlfahrtswesens, der
Behindertenhilfe, der Aus- und Fortbildung,
der Jugend- und Altenhilfe sowie die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Die Gesellschaftszwecke werden
verwirklicht insbesondere durch
- die Bereitstellung und die Förderung aller
Maßnahmen unter dem integrativen Aspekt,
die eine wirksame Hilfe für Menschen mit
Behinderung und von Behinderung
Bedrohter aller Altersstufen bedeuten,
einschließlich Maßnahmen der Kinder- und
Jugendpflege,
- die Unterstützung von körperlich oder
geistig Behinderten durch Einrichtung und
Durchführung ambulanter
Betreuungsangebote,
- Durchführung von Freizeit-, Ferien- und
Bildungsmaßnahmen für Menschen mit
Behinderungen, Durchführung von
Beschäftigungsmaßnahmen und Schaffung
von Arbeitsplätzen für Menschen mit
Behinderungen,
- unterstützende Maßnahmen und
fördernde Hilfen für Familien mit
Behinderten,
- Maßnahmen zur Unterstützung
behinderter und entwicklungsauffälliger
Kinder einschließlich heilpädagogischer
und interdisziplinärer Frühförderung, den
Betrieb von heilpädagogischen und
integrativen Kindergärten und -tagesstätten,
- die Übernahme von Betreuungen.
Der Gesellschaftszweck wird ferner
verwirklicht durch die Erbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch
Verwaltungsleistungen jeder Art (z.B.
allgemeine Leistungen der Verwaltung,
Controlling, Informationstechnologie,
Marketing, Öffentlichkeitsarbeit usw.),
Beratungsleistungen, Übersetzungen in
leichte Sprache, technische Leistungen
(z.B. Haustechnik) sowie Reinigungs- und
Hauswirtschaftsleistungen an den Verein
,,Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung Bonn e.V." sowie die
Gesellschaften ,,BONNER
WERKSTÄTTEN Lebenshilfe Bonn
gemeinnützige GmbH" (Bornheim),
rheinarbeit gGmbH (Bornheim) und die
,,Stiftung Lebenshilfe Bonn".
Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke ferner unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
von anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3
AO, nämlich durch Geschäftsführungs- und
Verwaltungsleistungen jeder Art (z.B.
allgemeine Leistungen der Geschäftsleitung
und Verwaltung,
Finanzbuchhaltung/Rechnungslegung,
Controlling, Qualitätsmanagement,
Datenschutz, Prävention,
Personalabteilung, Rechtsabteilung,
Einkauf, Informationstechnologie,
Marketing, Öffentlichkeitsarbeit,
Teilhabemanagement, Arbeits-, Brand- und
Gesundheitsschutz usw.),
Beratungsleistungen sowie die
(entgeltliche) Überlassung von
Grundstücken und Räumen an die
Gesellschaft durch den Verein ,,Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
Bonn e.V." (Bonn) sowie die Gesellschaften
,,BONNER WERKSTÄTTEN Lebenshilfe
Bonn gemeinnützige GmbH" (Bornheim),
rheinarbeit gGmbH (Bornheim). |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit
dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bonn e. V sowie den
Gesellschaften Bonner Werkstätten Lebenshilfe
Bonn gemeinnützige GmbH und rheinarbeit
gGmbH sowie der Stiftung Lebenshilfe Bonn
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als
Vertreter dieser Gesellschaften Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes, sowie in § 10 (Die
Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen
Vertretungsregleung beschlossen.
Weiter haben sich die Nummerierungen in § 1 (Firma und
Sitz) sowie in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteil, (zuvor § 3))
geändert.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neugefasst. |
a)
11.12.2024
Klüsener |