HRB 7175: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH, Hannover, Büttnerstr. 8, 30165 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Beirat) und § 12 (Liquidation) beschlossen.
HRB 7175: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH, Hannover, Büttnerstr. 8, 30165 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 3 (Mittelverwendung), in § 10 (Beirat), die Einfügung eines neuen § 11 (Förderkreis), die Umnummerierung des bisherigen § 11 in nun § 12 (Liquidation) sowie die Änderung desselben, die Einfügung eines neuen § 13 (Jahresabschlüsse, Gewinnverwendung) und die Umnummerierung des bisherigen § 12 in nun § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben, die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen Teilhabe von behinderten, benachteiligten oder hilfsbedürftigen Menschen dienen. Im Vordergrund steht, den individuellen Bedürfnissen und Wahlmöglichkeiten unter Anerkennung der Gedanken von Integration und Inklusion Rechnung zu tragen. Zu den genannten Einrichtungen zählen u. a. Kindergärten, Schulen, Tagesbildungsstätten, Tagesförderstätten, Wohnstätten, Ambulant betreutes Wohnen und die Heilpädagogische Frühförderung und Beratung. b) die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 AO für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft. Hierzu ist die Gesellschaft berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu gründen, sich an Gesellschaften zu beteiligen und Maßnahmen und Einrichtungen im Sinne des Satzungszwecks zu beraten und zu fördern, soweit hiermit nicht gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben verstoßen wird, sowie Rücklagen in gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62 AO zu bilden.