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a)
Lebenshilfe im Kreis Kleve Leben und
Wohnen gGmbH
c)
Förderung des Wohlfahrtswesens, der
Behindertenhilfe, der Jugendhilfe und
Altenhilfe sowie Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen. Förderung aller
Maßnahmen und Einrichtungen, die eine
wirksame Lebenshilfe für Menschen mit
Behinderung aller Altersstufen bedeuten.
Hierzu zählen insbesondere Frühförderung,
Kindertageseinrichtungen,
Wohneinrichtungen, Betreutes Wohnen,
ambulanter Pflegedienst, Tagesbetreuung,
Tagespflegeeinrichtungen,
Bildungseinrichtungen sowie Erholungs-
und Freizeitmaßnahmen. Die Gesellschaft
kooperiert u. a. mit Frühförderstellen,
Schulen und Werkstätten für Menschen mit
Behinderung.
Ferner Erbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch
Geschäftsführungs- und
Verwaltungsleistungen,
Empfangsdienstleistungen an Lebenshilfe
im Kreis Kleve Familie und Bildung gGmbH
(vormals: Lebenshilfe Gelderland gGmbH).
Außerdem Einbeziehung von
Kooperationsleistungen von anderen
steuerbegünstigten Körperschaften im
Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch
Geschäftsführungs- und
Verwaltungsleistungen,
Empfangsdienstleistungen, Überlassung
von Immobilien sowie Leistungen in den
Bereichen Garten- und Landschaftsbau,
Hauswirtschaft und Haustechnik von
Lebenshilfe im Kreis Kleve e.V.,
Lebenshilfe im Kreis Kleve Familie und
Bildung gGmbH,
Domus gGmbH, Lebenshilfe Gelderland
Servicegesellschaft gGmbH (zukünftig:
Domus gGmbH), Förderverein der
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
im Kreis Kleve e.V. (vormals: Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
Kleverland e.V.). |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer
kann durch Gesellschafterbeschluss
Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Die Geschäftsführung ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit für
Rechtsgeschäfte mit dem Verein Lebenshilfe im
Kreis Kleve e.V. (vormals: Lebenshilfe
Gelderland e.V.) sowie den Gesellschaften
Lebenshilfe im Kreis Kleve Leben und Wohnen
gGmbH (vormals: Lebenshilfe gGmbH - Leben
und Wohnen), Lebenshilfe im Kreis Kleve
Familie und Bildung gGmbH (vormals:
Lebenshilfe Gelderland gGmbH), Domus
gGmbH, Lebenshilfe Gelderland
Servicegesellschaft gGmbH (zukünftig: Domus
gGmbH), Förderverein der Lebenshilfe für
Menschen mit Behinderung im Kreis Kleve e.V.
(vormals: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung Kleverland e.V.) sowie
Frühförderstelle für den Kreis Kleve e.V. Darüber
hinaus kann durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung mit Zustimmung des
Aufsichtsrates des Vereins Lebenshilfe im Kreis
Kleve e.V. (vormals: Lebenshilfe Gelderland
e.V.) Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB erteilt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2024 hat unter
vollständiger Neufassung eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens), 10 (Die Geschäftsführung)
und mit ihr die Änderung der Firma, des
Unternehmensgegenstandes sowie der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen. |
a)
04.02.2025
Förster |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Daams, Holger, Kranenburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Prokura erloschen:
Tönnihsen, Manfred, Goch, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Daams, Holger, Kranenburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.12.2022
Geurtz |