HRB 103796: Lebenshilfe-Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH, Magdeburg, Sülzeanger 1, 39128 Magdeburg. Prokura erloschen: Böhme, Anja, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 103796: Lebenshilfe-Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH, Magdeburg, Sülzeanger 1, 39128 Magdeburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Böhme, Anja, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒; Gruhn, Christian, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒; Konowski, Birgit, Burg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 103796: Lebenshilfe-Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH, Magdeburg, Sülzeanger 1, 39128 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2020 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Lebenshilfe-Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Magdeburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (1) Zweck der Körperschaft ist: die Förderung, Betreuung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von geistig, körperlich und seelisch behinderten Menschen (Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich im Sinne von § 53 Nr. 2 AO hilfebedürftig sind; die Pflege und Betreuung alter und pflegebedürftiger und behinderter Menschen (Förderung der Alten- und Behindertenhilfe die Betreuung, Erziehung und Ausbildung junger Menschen (Förderung der Jugendhilfe); die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; die Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in vorstehenden sozialen Angelegenheiten; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung . Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen und Maßnahmen für behinderte und für alte, hilfe- bzw. betreuungsbedürftige Menschen, wie z.B. Tagesstätten, Fördergruppen, Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnstätten und -gruppen (z. B. in besonderen Wohnformen), Pflegediensten einschließlich von Tagespflege, Angebote des ambulanten betreuten Wohnens und der ambulanten Pflege, Frühförderung, Familienentlastende Dienste sowie Angebote der beruflichen Weiterbildung und der Fortbildung für ehrenamtlich Aktive in der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe . Der Satzungszweck wird auch durch Wohnangebote, die sich an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO richten, verwirklicht. Die Gesellschaft darf im Rahmen der Vermögensverwaltung auch Wohnraum an nicht oder noch nicht hilfebedürftige Personen, z.B. im Bereich von Servicewohnungen für noch nicht pflegebedürftige Menschen, bereitstellen und vermieten. (2) Die Gesellschaft kann durch Stiftungsgeschäft Vermögen in den Grenzen von § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung auf eine steuerbegünstigte Stiftung übertragen. (3) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher Zielsetzung beteiligen.