Lebensmittel- Fachverband Saar e.V., Saarbrücken (c/o Hans Philippi Gangolfstraße 20, 66787 Wadgassen).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 16.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lebensmittel- Fachverband Saar e.V., Saarbrücken (c/o Hans Philippi Gangolfstraße 20, 66787 Wadgassen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.06.2012 und der Sitzung des Präsidialrates des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.07.2012 mit der Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2200) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs.3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.