Leerdammer Company Verwaltungs-GmbH, Emmerich am Rhein (Rotterdamer Straße 8, 46446 Emmerich am Rhein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bel Deutschland GmbH am 05.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Leerdammer Company Verwaltungs-GmbH, Emmerich am Rhein (Rotterdamer Straße 8, 46446 Emmerich am Rhein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2005 mit der Bel Deutschland GmbH mit Sitz in Taufkirchen (Amtsgericht München, HRB 156129) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.