Lehe Papier- und Druckerzeugnisse GmbH, Cadolzburg (An der Bahn 10 f, 90556 Cadolzburg). Die Verschmelzung wurde am 10.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 8386).
Lehe Papier- und Druckerzeugnisse GmbH, Cadolzburg (An der Bahn 10 f, 90556 Cadolzburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Lehe Siegfried, Cadolzburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Siegfried Lehe e.K. mit dem Sitz in Cadolzburg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.