Lehman Brothers Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft am 27.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lehman Brothers Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 28139) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lehman Brothers Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lehman Brothers Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 40700) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lehman Brothers Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Coym, Peter, Bankkaufmann, Bad Homburg v. d. Höhe. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmitt, Martina, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.