HRB 704142: Lehmann GmbH, Schopfheim, Hohe-Flum-Straße 1, 79650 Schopfheim. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Vermietung und Verpachtung des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens, sowie Gründung, Erwerb und die Beteiligung an Gesellschaften. Personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Brändlin, Urs Werner, Schopfheim, * ‒.‒.‒‒; Leder, Stefan Josef, Schopfheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lehmann GmbH, Schopfheim, Hohe-Flum-Straße 1, 79650 Schopfheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2009. Geschäftsanschrift: Hohe-Flum-Straße 1, 79650 Schopfheim. Gegenstand: Die Vermietung und Verpachtung des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens an die Autohaus Lehmann GmbH. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Brändlin, Urs, Schopfheim, * ‒.‒.‒‒; Leder, Stefan, Schopfheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Lehmann oHG", Schopfheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 670400) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.