Leiße LET GmbH & Co. KG, Winterberg, Am Iberg 6, 59955 Winterberg.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Leiße Beteiligungsgesellschaft mbH, Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 2620). Prokura erloschen: Asmuth, Ferdinand, Medebach, * ‒.‒.‒‒; Körner, Franz-Josef, Olsberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Leiße LET GmbH & Co. KG, Winterberg (Am Iberg 6, 59955 Winterberg). Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Körner, Franz-Josef, Olsberg, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Asmuth, Ferdinand, Medebach, * ‒.‒.‒‒.
Leiße LET GmbH & Co. KG, Winterberg (Am Iberg 6, 59955 Winterberg). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2006 wirksam geworden.
Leiße LET GmbH & Co. KG, Winterberg (Am Iberg 6, 59955 Winterberg, Bearbeitung von Blechteilen durch Schneiden, Stanzen und Abkanten sowie die Erbringung von elektrotechnischen Werken- und Diensteistungen, insbesondere die Planung und Erstellung von elektrischen Schaltanlagen einschließlich der zugehörigen frei programmierbaren Steuerungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Leiße Beteiligungsgesellschaft mbH, Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 2620), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Asmuth, Ferdinand, Medebach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Fr. Leiße & Söhne GmbH u. Co. KG mit Sitz in Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 3250) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom18.08.2006. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.