HRB 43782: Leicht-Metallbearbeitung GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Konrad-Zuse-Straße 10, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.04.2020 wirksam geworden.
HRB 43782: Leicht-Metallbearbeitung GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Konrad-Zuse-Straße 10, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2020. Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Straße 10, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. die industrielle Metallverarbeitung nebst allen damit verbundenen Geschäften. Die Gesellschaft kann alle Geschfte betreiben, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen sowie die Geschftsführung für andere Unternehmen übernehmen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leicht, Rudolf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Rudolf Leicht, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Rudolf Leicht industrielle Metallverarbeitung e.K. mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld HRA 16911) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.03.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.