HRB 7948: Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen, Feldstr. 2-20, 59229 Ahlen. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Münster HRB 18938) umgewandelt nach Maßgabe der Hauptversammlung vom 03.09.2020 mit Ergänzung vom 08.10.2020.
HRB 7948: Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen, Feldstr. 2-20, 59229 Ahlen. Vorstandsmitglied: Takeda, Masatoshi, Kobe/Hyogo / Japan, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorsitzender des Vorstands: Reimann, Oliver, Grafing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 7948: Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen, Feldstr. 2-20, 59229 Ahlen. Der mit der Leico Holding, Ahlen (Amtsgericht Münster HRB 8516) am 04.06.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.12.2019 zum 01.01.2020 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 7948: Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen, Feldstr. 2-20, 59229 Ahlen. Einzelprokura: Knechtel, Harald Günter, Heppenheim, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: van Balen, Jacob, PB Maasland / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7948: Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen, Feldstr. 2-20, 59229 Ahlen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.06.2019 mit der Leifeld Artern GmbH mit Sitz in Ahlen (Amtsgericht Münster, HRB 14396) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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