Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Zeppelinstr. 1 A, 30175 Hannover |
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a)
19.01.2023
Bartels |
HRA 201965: Leinekontor GmbH & Co. KG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bremer, Michael, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201965:Leinekontor GmbH & Co. KG, Hannover, Geibelstr. 73, 30173 Hannover.Änderung zur Geschäftsanschrift: Rathenaustr. 12, 30159 Hannover.
Leinekontor GmbH & Co. KG, Hannover, Geibelstr. 73, 30173 Hannover. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, dem Frank Bremer e.K. mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRA 201965) am 18.07.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Leinekontor GmbH & Co. KG, Hannover, Geibelstr. 73, 30173 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 24.06.2011 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Frank Bremer, Isernhagen, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Frank Bremer e.K. in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRA 201806) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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