HRB 14993:Leinenbach Baufachhandel GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 9, 66793 Saarwellingen.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14993:Leinenbach Baufachhandel GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 9, 66793 Saarwellingen.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzer Straße 178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Leinenbach Baufachhandel GmbH, Saarwellingen (Werner-von-Siemens-Straße 9, 66793 Saarwellingen). Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken ( 60 IN 44/07) vom 15.09.2007 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Leinenbach Baufachhandel GmbH, Saarwellingen (Werner-von-Siemens-Straße 9, 66793 Saarwellingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2005. Gegenstand: Der Betrieb eines Baustofffachmarktes und die Vermittlung von Bauleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leinenbach, Frank, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.