HRB 7692: Lemke Beteiligungs GmbH, Aschaffenburg, Berliner Allee 1, 63739 Aschaffenburg. Die Lemke Restaurant Betriebs GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7693) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7692: Lemke Beteiligungs GmbH, Aschaffenburg, Berliner Allee 1, 63739 Aschaffenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Gesellschaften, die den Betrieb von Restaurants nach dem McDonald´s-System zum Gegenstand haben, insbesondere auch die Beteiligung als persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter an der Lemke Systemgastronomie GmbH & Co. KG, b) die Verwaltung des ihr gehörenden Vermögens sowie c) die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen und die Ausübung von Beratungstätigkeiten. Einzelprokura: Lemke, Helmut, Niedernberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7692: Lemke Beteiligungs GmbH, Aschaffenburg, Berliner Allee 1, 63739 Aschaffenburg. Die Lemke GmbH mit dem Sitz in Kleinostheim (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8232) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.