HRB 6411: Lensing-WoIff Druck Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster, Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund. von Amts wegen eingetragen in Berichtigung der Eintragung vom 22.11.2016 :Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ruhr-Nachrichten Verlag & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 10396) am 18.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6411: Lensing-WoIff Druck Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster, Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Dortmund HRA 10396) am 18.11.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6411: Lensing-WoIff Druck Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster, Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.11.2016 mit der Ruhr-Nachrichten Verlag & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 10396) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6411: Lensing-WoIff Druck Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster, Harkortstr. 6, 48143 Münster. Änderung zur Geschäftsanschrift: Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund.
HRB 6411: Lensing-WoIff Druck Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster, Neubrückenstraße 8-11, 48143 Münster. Änderung zur Geschäftsanschrift: Harkortstr. 6, 48143 Münster.
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