Lenzner Farbe & Design GmbH, Hamm (Ennigerweg 2, 59073 Hamm). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (260 IN 151/12) vom 21.12.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Lenzner Farbe & Design GmbH, Hamm (Ennigerweg 2, 59073 Hamm). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Sonja Lenzner Farbe & Design e.Kfr., AG Hamm, HR A 3243) am 05.11.2007 wirksam geworden.
Lenzner Farbe & Design GmbH, Hamm (Ennigerweg 2, 59073 Hamm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2007. Gegenstand: Durchführung von Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Betonsanierungen, Kunststoff- und WHG-Beschichtungen, Korrosionsschutzarbeiten, der Handel mit Artikeln des Malerhandwerks sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lenzner, Jörg Martin, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma Sonja Lenzner Farbe & Design. e. Kfr. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRA 3243 ) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.