Leo Britz Fußbodentechnik Geschäftsführungs-GmbH, Lebach (Heeresstraße 31, 66822 Lebach). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Leo Britz Fußbodentechnik Geschäftsführungs-GmbH, Lebach (Heeresstraße 31, 66822 Lebach).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
Leo Britz Fußbodentechnik Geschäftsführungs-GmbH, Lebach (Heeresstraße 31, 66822 Lebach). Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 107 IN 65/07) vom 17.06.2008 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Leo Britz Fußbodentechnik Geschäftsführungs-GmbH, Lebach (Heeresstraße 31, 66822 Lebach). Nicht mehr Geschäftsführer: Britz, Michael, Lebach, * ‒.‒.‒‒.