HRB 18001: Leo Schäfer GmbH, Rehlingen-Siersburg, Nordstr. 5, 66780 Rehlingen-Siersburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 18001: Leo Schäfer GmbH, Rehlingen-Siersburg, Nordstr. 5, 66780 Rehlingen-Siersburg. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
HRB 18001:Leo Schäfer GmbH, Rehlingen-Siersburg, Nordstr. 5, 66780 Rehlingen-Siersburg.Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Leo Schäfer GmbH, Rehlingen-Siersburg, Nordstr. 5, 66780 Rehlingen-Siersburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2009. Geschäftsanschrift: Nordstr. 5, 66780 Rehlingen-Siersburg. Gegenstand: Der Betrieb eines Konstruktionsbüros, die Fertigung von Sondermaschinen, der Anlagenbau sowie der Handel und die Erbringung von Dienstleistungen im industriellen Bereich. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jolivalt, Josef, Luttange/Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Schäfer, Ralph, Dillingen/Saar, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Leo Schäfer GmbH & Co. KG, Rehlingen-Siersburg (AG Saarbrücken HRA 9556) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.