HRB 9181: Lesjöfors Industrial Springs & Pressings GmbH, Hagen, Spannstiftstraße 10, 58119 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lindbäck, Kjell Arne, Ekerö / Schweden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Nieuwkamp, Peter, Hagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Nieuwkamp, Peter, Ense, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9181: Lesjöfors Industrial Springs & Pressings GmbH, Hagen, Spannstiftstraße 2, 58119 Hagen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Spannstiftstraße 10, 58119 Hagen.
Lesjöfors Industrial Springs & Pressings GmbH, Hagen, Spannstiftstraße 2, 58119 Hagen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2012 wirksam geworden.
Lesjöfors Industrial Springs & Pressings GmbH, Hagen, Spannstiftstraße 2, 58119 Hagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2012. Geschäftsanschrift: Spannstiftstraße 2, 58119 Hagen. Gegenstand: der Handel mit Federn und Stanzteilen im Sektor der Industriekunden. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lindbäck, Kjell Arne, Ekerö, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Nieuwkamp, Peter, Ense, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Lesjöfors Springs GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, 3 HRB 3647) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.05.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 30.05.2012. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.