HRB 58527: Letrosa GmbH, Kerpen, Am Wäldchen 30, 50170 Kerpen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 58527: Letrosa GmbH, Kerpen, Am Wäldchen 30, 50170 Kerpen.
HRB 58527: Letrosa GmbH, Kerpen, Am Wäldchen 30, 50170 Kerpen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Bobb, Waldemar, Kerpen, * ‒.‒.‒‒; Wegner, Jürgen, Kerpen, * ‒.‒.‒‒.
Letrosa GmbH, Kerpen, An den Waldhöfen 2, 50170 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2013 hat eine Änderung des Unternehmensgegenstandes nebst entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Wäldchen 30, 50170 Kerpen. Neuer Unternehmensgegenstand: Dienstleistungen im Bereich Leckortung, Trocknung und Sanierung von Gebäuden sowie die Vergabe solcher Aufträge an Dritte.
Letrosa GmbH, Kerpen (An den Waldhöfen 2, 50170 Kerpen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Leckortung, Trockung und Sanierung bei Gebäuden. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bobb, Waldemar, Kerpen, * ‒.‒.‒‒; Wegner, Jürgen, Kerpen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Letrosa OHG, Kerpen (Amtsgericht Köln, HRA 24060) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Unternehmens ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.