Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Sitz von Amts wegen berichtigt:
Wasserburg a.Inn
Von Amts wegen berichtigt:
Geschäftsanschrift:
Staudhamer Feld 12, 83512 Wasserburg
a.Inn |
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a)
25.06.2024
Härschel |
7 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Lettl, Elisabeth, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Lettl, Stephan, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Lettl, Martin, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.01.2024
Eckl-Dimpflmaier |
HRB 11815: Lettl Transporte GmbH, Wasserburg, Staudhamer Feld 12, 83512 Wasserburg a. Inn. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Staudhamer Feld 12, 83512 Wasserburg a. Inn.
Lettl Transporte GmbH, Wasserburg, (Staudhamer Feld 12, 83512 Wasserburg a. Inn).Bestellt: Geschäftsführer: Lettl, Elisabeth, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lettl Transporte GmbH, Wasserburg (Staudhamer Feld, 83512 Wasserburg). Die Stephan Lettl GmbH mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRB 91061) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2008 mit Nachtrag vom 16.05.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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