HRB 88416: Leuchtfeuer Heimspiel gGmbH, Köln, Riehler Str. 6, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Salström-Leyh, Peer Helge, Tallinn / Estland, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hoor, Gerd, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 88416: Leuchtfeuer Heimspiel gGmbH, Köln, Riehler Str. 6, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Vesen, Heinz-Ulrich, Rommerskirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heck, Thorsten, Köln, * ‒.‒.‒‒; Reike, Jacob, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Salström-Leyh, Peer Helge, Tallinn / Estland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bex, Christoph, Köln, * ‒.‒.‒‒; Koerber, Sebastian, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88416: Leuchtfeuer Heimspiel gGmbH, Köln, Riehler Str. 6, 50668 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.11.2018 beschlossen, die Präambel des Gesellschaftsvertrages neu zu fassen. sowie den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist das Angebot sozialer Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 3. Zweck der Körperschaft ist a) die Förderung der Jugendhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b) die Förderung der Erziehung ( 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge ( 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) sowie d) die Förderung mildtätiger Zwecke ( 53 AO). 4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) das Angebot von Regel- und Intensivwohngruppen sowie des betreuten Einzelwohnens gemäß § 34 SGB VIII ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO), b) Maßnahmen der sozialen, schulischen und beruflichen Eingliederung der von der Gesellschaft betreuten jungen Menschen ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO). c) die Inobhutnahme gemäß § 42 ff. SGB VIII und in Folge die Wohngruppenunterbringung ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO), d) Maßnahmen des Clearingverfahrens im Rahmen der lnobhutnahme nach § 42 ff. SGB VIII, um geeignete Wohn- und Lebensformen mit den jungen Menschen zu finden ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 10 AO, § 53 AO), e) Qualifizierung und Weiterbildung der in den vorgenannten Tätigkeitsfeldern handelnden Personen.
HRB 88416: Leuchtfeuer Heimspiel gGmbH, Köln, Riehler Str. 6, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Weisbrodt, Detlev Hans Dietrich, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Vesen, Heinz-Ulrich, Rommerskirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88416: Leuchtfeuer Heimspiel gGmbH, Köln, Riehler Str. 6, 50668 Köln. Eintragung des Gegenstandes von Amts wegen ergänzt:das Angebot sozialer Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund, in Deutschland. Die Gesellschaft mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist a) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), b) die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), c) die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie d) die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Inobhutnahme gemäß § 42 ff. SGB VIII und in Folge die Wohngruppenunterbringung (§ 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO), b) Maßnahmen des Clearingverfahrens im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 ff. SGB VIII, um geeignete Wohn- und Lebensformen mit den jungen Menschen zu finden (§ 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 10 AO, § 53 AO), c) das Angebot von Regel- und Intensivwohngruppen sowie des betreuten Einzelwohnens gemäß § 34 SGB VIII (§ 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO), d) die Beschaffung von Wohnraummöglichkeiten, beispielsweise auch in Form mobiler Bauten, durch die Umnutzung von Hallen oder auch den Erwerb von Immobilien zum Zweck des Wohnens (§ 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 10 AO, § 53 AO), e) Maßnahmen der sozialen, schulischen und beruflichen Eingliederung der von der Gesellschaft betreuten jungen Menschen (§ 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO).
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