HRA 736440: Leuchtturm Kinderintensivpflegedienst e.K., Bad Wildbad, Ginsterweg 31, 75323 Bad Wildbad. Sitz verlegt; nun: Wimsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709325). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 709325: Leuchtturm Kinderintensivpflegedienst e.K., Wimsheim, Uhlandstraße 23/1, 71299 Wimsheim. (Die Durchführung einer ambulanten Kinderintensivpflege). Einzelkaufmann. Die Niederlassung ist von Bad Wildbad (Amtsgericht Stuttgart HRA 736440) nach Wimsheim verlegt. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 23/1, 71299 Wimsheim. Inhaber: Koch, Torsten Norbert, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒.
HRA 736440: Leuchtturm Kinderintensivpflegedienst e.K., Bad Wildbad, Ginsterweg 31, 75323 Bad Wildbad. (Die Durchführung einer ambulanten Kinderintensivpflege.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Ginsterweg 31, 75323 Bad Wildbad. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Koch, Torsten Norbert, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Leuchtturm Kinderintensivpflegedienst UG (haftungsbeschränkt)", Bad Wildbad (Amtsgericht Stuttgart HRB 769391) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.