Lewe Fleischwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwerte (Hüsingstr. 11, 58239 Schwerte). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hagen, HRA 5166) am 18.10.2006 wirksam geworden.
Lewe Fleischwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwerte (Hüsingstr. 11, 58239 Schwerte). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Michael Ludwig Hübner, geb. ‒.‒.‒‒, Jahnstraße 16, 58239 Schwerte, als übernehmenden Einzelkaufmann unter der Firma Lewe Fleischwaren, Inhaber Michael Hübner e.K. mit Sitz in Schwerte übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.