HRB 96391: Lewron GmbH, Ratingen, Teltowkanalstraße 2, 12247 Berlin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2022 mit Änderung vom 15.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der SPIE Information & Communication Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 77705) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 96391: Lewron GmbH, Ratingen, Teltowkanalstraße 2, 12247 Berlin. Prokura berichtigt; nunmehr: Einzelprokura: Amme, Carolin, Stahnsdorf OT Güterfelde, * ‒.‒.‒‒; Baumann, Björn, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24864 B: Lewron GmbH, Ratingen, Teltowkanalstraße 2, 12247 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Ratingen; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Ratingen verlegt (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 96391).
HRB 96391: Lewron GmbH, Ratingen, Teltowkanalstraße 2, 12247 Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.1986, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 24864 B) nach Ratingen beschlossen. Geschäftsanschrift: Teltowkanalstraße 2, 12247 Berlin. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Netzwerkkomponenten und sonstigen Kommunikationssystemen einschließlich der Erstellung von Struktur- und Anforderungsanalysen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner Consulting und Planung, Lieferung und Installation, Service und Wartung sowie Schulung und Training in Bezug auf Telekommunikations- und Datenübertragungsanlagen. Stammkapital: 511.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brase, Michael, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Amme, Carolin, * ‒.‒.‒‒; Baumann, Björn, * ‒.‒.‒‒. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die LEWRON IT-Verkabelung GmbH mit Sitz in Kolkwitz (Amtsgericht Cottbus, HRB 7919 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 24864 B: Lewron GmbH, Berlin, Teltowkanalstraße 2, 12247 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die LEWRON IT-Verkabelung GmbH mit Sitz in Kolkwitz (Amtsgericht Cottbus, HRB 7919 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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