Lex Content GmbH, Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg (Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben). Die Verschmelzung wurde am 14.11.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 129115).
Lex Content GmbH, Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg (Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.10.2007 mit der UB Media AG mit dem Sitz in Markt Schwaben (Amtsgericht München HRB 129115) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lex Content GmbH, Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg (Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steiger, Thomas, Fraunberg, * ‒.‒.‒‒.
Lex Content GmbH, Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg (Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Behnisch, Richard, Diedorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Pehland, Werner, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lex Content GmbH, Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg (Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben). Die Gesellschaft hat am 16.11.2005 mit der UB Media AG mit dem Sitz in Markt Schwaben (Amtsgericht München HRB 129115) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.11.2005 zugestimmt.
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